Eine Entschädigung bei Flugverspätung ist heutzutage möglich

Nicht pünktlich mit dem Flugzeug am Zielort anzukommen, bedeutet ein enormes Ärgernis. Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der Urlaub aus diesem Grund nicht rechtzeitig angetreten werden kann, sondern ebenfalls ein wichtiger Geschäftstermin nicht eingehalten werden kann. Noch vor einigen Jahren war es so, dass die Fluggäste nicht mit einer Entschädigung bei Flugverspätung rechnen brauchten. Um dennoch eine Kostenerstattung zu erhalten, blieb nur der Weg, vom Flug zurückzutreten. Mittlerweile jedoch hat der EuGH eine Gleichberechtigung angestrebt, so dass die Fluggäste in der Tat eine Entschädigung bei Flugverspätung verlangen können. Jedoch greifen einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Eine Entschädigung bei Flugverspätung ist nicht nur zeitgebunden

Zuerst einmal muss natürlich die Voraussetzung der Zeit erfüllt sein. Dies bedeutet, die Verspätung beim Flug muss mindestens drei Stunden betragen, um den Anspruch für eine Rückerstattung zu erfüllen. Für die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung werden allerdings ebenfalls die Flugkilometer hinzugezogen. Dies bedeutet, dass die pauschale Höchstsumme von 600 Euro lediglich bei Flügen über 3.500 Kilometern gezahlt wird. Bei einer geringeren Entfernung ist auch eine kleinere Entschädigung zu erwarten. Dennoch sollte jeder Fluggast auch darauf nicht verzichten, denn immerhin können zusätzliche Kosten damit aufgefangen werden.

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